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Unfallschaden am Fahrrad, E-Bike oder Lastenrad?

Lassen Sie ihr Fahrradgutachten vom einem unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen erstellen.

Ihr Fahrrad-Sachverständiger für Bayern – München, Pfaffenhofen, Freising, Unterschleißheim und Dachau

Es ist wichtig, dass nach einem Unfall mit dem Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder Pedelec der entstandene Schaden von einem neutralen und unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen gewissenhaft untersucht, dokumentiert und begutachtet wird. Denn viele Fahrräder übersteigen teilweise den Wert eines kleinen gebrauchten PKW.

Als Fahrrad-Gutachter übernehme ich gerne die Erstellung von Ihrem Fahrradgutachten, Unfallgutachten oder Beweissicherungsgutachten für Ihr Zweirad. Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ein kurzer Anruf reicht und ich berate Sie schnell, unverbindlich und objektiv. Oder Sie senden mir eine Whatsapp- oder SMS-Nachricht, damit ich Sie zeitnah zurückrufen kann. Meine Nummer lautet: 01577-8811736.

Was sollte ich nach einem Unfall mit dem Fahrrad tun?

Nach einem Fahrradunfall sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen: Falls es Verletzte gibt, leisten Sie Erste Hilfe. Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie beispielsweise ein Warndreieck aufstellen.
  2. Polizei rufen: Wenn es zu Personenschäden oder Streit über den Unfallhergang kommt, sollten Sie die Polizei verständigen.
  3. Fotos machen: Fotografieren Sie die beteiligten Fahrzeuge (inklusive Kfz-Kennzeichen) und die entstandenen Schäden. Diese Fotos dienen als Beweismittel.
    Zeugen notieren: Notieren Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer von eventuellen Zeugen.
  4. Unfallbericht ausfüllen: Gemeinsam mit dem Unfallgegner sollten Sie einen Unfallbericht ausfüllen. Darin werden wesentliche Daten festgehalten, wie Name und Anschrift der Unfallbeteiligten, Kfz-Kennzeichen und Haftpflichtversicherungsdaten des beteiligten Fahrzeugs sowie Daten der Privathaftpflichtversicherung des Radfahrenden (sofern vorhanden).
  5. Fahrradgutachter und Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Ansprüche geltend machen:

Unkostenpauschale: Sie können eine Unkostenpauschale von ca. 25 bis 30 Euro für allgemeine Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall geltend machen.
Reparaturkosten: Bei hochwertigen Fahrrädern ist es sinnvoll, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ist die Reparatur teurer als der Wert des Fahrrads, wird maximal der Wert des Fahrrades erstattet. Aber hier gilt das gleiche Schadensrecht wie beim Die 130%-Rechtsprechung gilt auch bei Fahrrädern: Ausnahmsweise werden die höheren Reparaturkosten erstattet, wenn diese den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen und das Fahrrad vollständig repariert wird

Warum brauche ich ein Fahrrad Gutachten?

Bei einem unveschuldeten Fahrradunfall (Haftpflichtschaden) sollten Sie stets einen auf Fahrräder spezialisierten Fahrrad Gutachter beauftragen. Dieser wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner regelmäßigen Weiterbildung und Eypertise den Schaden objektiv und unabhängig begutachten. Oftmals sind vermeindlich kleine Schäden größer als gedacht. Oftmals liegt das detail im verborgenen.

Im Bild sehen Sie einen Rahmenschaden von einem Carbon Rennrad, der Riss war anfänglich nicht ersichtlich da sieser von Schmutz bedeckt war.

Wieso benötige ich ein Gutachten für mein Fahrrad?

Es hat den Zweck Ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen und eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung erhalten zu können, ist es notwendig, ein professionelles Schadengutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient dazu, den tatsächlichen Schadenumfang festzustellen und Beweise zu sichern. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt dabei keine merkantile Wertminderung.

Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten beim Fahrrad?

Grundsätzlich trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten, die für die Abwicklung des Schadens erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Kosten für ein Schadengutachten des beschädigten Fahrzeuges und auch die Kosten für einen Rechtsbeistand. Ausgenommen sind Bagatellschäden.

Auto - Motorrad - Fahrrad

Es gab eine Kollision mit einem KFZ? hier muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Unfall mit einem Auto verantwortlich ist für die Kosten aufkommen.

Fahrrad - Fußgänger - Fahrrad

Sie hatten einen Unfall mit einem anderen Radfahrer, hier reguliert die Privathaftpflicht und kommt für die Kosten auf. Ebenso verhält es sich wenn ein Fußgänger mit Ihnen einen Unfall hat, hier liegt die reguliertspflicht in der Verantwortung der Privathaftpflicht des Fußgängers.

Hund - Fahrrad

Sie sind nicht verantwortlich für einen Unfall mit Ihrem Fahrrad? Sicheren Sie sich rechtlich ab und beauftragen den qualifizierten Fahrrad Sachverständigen Christian Voye dieser erstellt ein unabhängiges und professionelles  Fahrrad Schadengutachten. 

Wir kommen vorbei, begutachten Ihr Fahrrad notieren uns alle Merkmale Ihres E-bikes und erstellen Bilder (Beweissicherung) vom Fahrrad, informieren auf Ihren Wusch die gegnerische Versicherung, empfehlen Ihnen gerne einen Anwalt für Verkehrsrecht und erstellen für Sie das neutrale Fahrrad Gutachten.

Hol - und Bringservice

Nutzen Sie meinen Abhol- und Bringdienst, um Ihr beschädigtes Fahrrad zu transportieren. Bei der Begutachtung von Fahrrad, Mountainbike, Lastenrad oder Pedelec gehört es oftmals dazu, das Fahrrad zu zerlegen oder Bauteile an ein Labor zur Überprüfung zu senden, z.B. Carbonbauteile wie ein Fahrradrahmen. Nach der Begutachtung bringen wir Ihr Fahrrad wieder im gleichen Zustand zu Ihnen zurück.

Sachverständiger für Fahrräder, E-Bikes, Pedelec und Lastenräder

München, Bayern und Bundesweit wo Sie uns benötigen.

Bei Freizeitfahrzeugen wie bei ihrem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad vertrauen Sie auf eine Expertise, die Sie bei einem „normalen“ KFZ Gutachter nicht unbedingt finden werden. Um professionelle Hilfe leisten zu können, bedarf es jahrelanger Erfahrung, sowie einer regelmäßigen Aus- und Weiterbildung. Die Spezialisierung auf die Zweiradbranche geht auf Ihre vielfältigen Anforderungen ein und garantiert professionelle Schadensgutachten für Ihr Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad.

  • Expertise durch regelmäßige Weiterbildung sowie Erfahrung im Zweirad
  • Mangeldokumentation im Schadenfall
  • Erstellung von Schadengutachten nach Unfall

Kontakt         WhatsApp 

Ihre Vorteile durch ein unabhängies Fahrradgutachten von Christian Voye

  • Sicherung der Beweise und Identifizierung aller Informationen, die zur Schadensregulierung erforderlich sind.
  • Schadengutachten welche Prozesssicher und Verkehrsfähg sind
  • Wir arbeiten mit Prüflaboren bei Materialschäden
  • Vermessung von Fahrradrahmen
  • Steifigkeit Test des Fahrradrahmens

Wie teuer ist ein Fahrradgutachten?

Es hängt davon ab, welche Art von Fahrrad Gutachten Sie benötigen. Die Kosten können je nach Art des Gutachtens, dem Expertenwissen und den Anforderungen variieren. In der Regel kostet ein einfaches Fahrrad Gutachten ab ca. 350 Euro. Ein aufwendigeres Fahrrad-Gutachten kann je nach Leistungen und Analysen schon mal höher ausfallen. Im Haftpflichtschadenfall trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten.

Was ist ein Fahrrad-Schadengutachten?

Ein Fahrrad-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für Sie als Geschädigte/r. Es werden die Daten zum E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und der Zustand dokumentiert. Nach Hersteller-vorgaben werden die Reparaturwege eingehalten und die Reparaturkosten hierzu kalkuliert. Hierzu sind wir im engen Kontakt mit den Herstellern und Ihrem Händler.

Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht rechts oder den Kaskobedingungen ermittelte ich alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ihren Ansprüchen.

Meine Schadengutachten sind Prozess- und Verkehrstauglich. Sie enthalten alle notwendigen Angaben welche in einem Gutachten aufgeführt sein müssen. 

Wurde Ihr Fahrrad in einem Verkehrsunfall nicht aus eigenem Verschulden beschädigt, benötigen Sie ein Unfallgutachten, um den Schaden von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Als Fahrrad-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Gutachten.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Volksmund sagt vor dem Schaden ist nach dem Schaden. Im Haftpflichtschadenfall reguliert die Versicherung des Schädigers den entstandenen Schaden. Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Voraussetzung für ein Schadengutachten ist, dass die Schadenshöhe über der Bagetellschadensgrenze liegt welche je nach Region ab 500 Euro inkl. MwSt. beträgt. Wenn Sie unsicher sind, ob der entstandene Schaden unter dieser Summe liegt, können Sie uns im Vorfeld Bilder vom Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike per Whatsapp zukommen lassen. Anhand der Fotos können wir schnell einschätzen, ob ein Schadensgutachten überhaupt Sinn ergibt oder nicht, dies klären wir mit ihnen am Telefon. Gerne begutachten wir den Schaden mit Ihnen gemeinsam und beraten Sie gerne an Ort und Stelle.


Der Kaskoschaden mit ihrem Fahrrad

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, diese sind im Vertragswerk der Abgeschlossenen Police. Diese sind streng zu trennen von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Die meisten Versicherungsnehmer/innen haben eine Selbstbeteiligung zu tragen, welche bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.

Ich bin als Fahrrad-Sachverständiger auf Unfallgutachten sowie Schadensgutachten spezialisiert.

 

Sie erreichen mich direkt via WhatsApp oder am  Telefon 

Was sind typische Schäden bei einem Fahrradunfall?

Typische Schäden bei einem Fahrradunfall können je nach der Art des Zusammenstoßes und der Intensität variieren. Hier sind einige häufige Schadensarten, die bei einem Fahrradunfall auftreten können:

  1. Rahmenschäden: Der Fahrradrahmen kann durch den Aufprall verbogen, gerissen oder anderweitig beschädigt werden. Dies kann die strukturelle Integrität des Fahrrads beeinträchtigen.
  2. Laufradschäden: Die Räder sind anfällig für Schäden. Dies kann eine verbogene Felge, abgebrochene Speichen oder eine beschädigte Nabe umfassen.
  3. Bremsen und Schaltung: Bremsen und Schaltungen können durch den Aufprall verstimmt oder beschädigt werden. Dies kann zu schlechter Bremsleistung oder Gangwechsel führen.
  4. Lenker und Vorbau: Ein verbogener Lenker oder Vorbau kann die Kontrolle über das Fahrrad beeinträchtigen.
  5. Pedale und Kurbeln: Pedale können abbrechen oder sich lösen. Kurbeln können ebenfalls beschädigt werden.
  6. Sattel und Sattelstütze: Ein beschädigter Sattel oder eine verbogene Sattelstütze beeinträchtigen den Fahrkomfort.
  7. Schutzbleche und Beleuchtung: Schutzbleche können brechen, und Beleuchtungseinrichtungen können beschädigt werden.
  8. Ketten und Zahnkränze: Eine verbogene oder beschädigte Kette sowie abgenutzte Zahnkränze sind häufige Schäden.
  9. Reifen und Schläuche: Durch den Aufprall können Reifen platzen oder Schläuche beschädigt werden.
  10. Kosmetische Schäden: Kratzer, Dellen und Lackabrieb sind ebenfalls typische Folgen eines Fahrradunfalls.

Es ist ratsam, nach einem Fahrradunfall einen Fahrradsachverständigen hinzuzuziehen, um den Schaden zu begutachten und ein neutrales Gutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten wird Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Diese Leistungen erhalten Sie von mir als Fahrrad - Sachverständiger:

Sollten Sie nach einem Unfall Hilfe benötigen, sind wir als unabhängiger qualifizierter Sachverständiger Ihr Ansprechpartner. Wir erstellen ein akkurates und unabhängiges Gutachten für Ihr Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, Lastenfahrrad oder E-Bike. Dabei berücksichtige ich jeweils die aktuelle Rechtsprechung und kalkuliere die Reparatur bzw. Wiederherstellkosten sowie den theoretischen Wiederbeschaffungswert.

Es ist mein Anliegen, Ihnen dabei zu helfen, Ihren entstandenen Sachschaden an Ihrem Zweirad erstattet zu bekommen. Aus diesem Grund übermitteln wir das Gutachten auf Wunsch an die Versicherung des Unfallgegners oder an einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Für Ihren Fall stehen wir Ihnen als unabhängige Fahrrad-Gutachter zur Seite und erstellen ein umfassendes Gutachten zur Schadenhöhe. Dieses dauert in der Regel bis zu 5 Arbeitstagen. Machen Sie sich keine Sorgen um die Kosten des Gutachtens – diese gehören zum Schaden und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Lassen Sie sich nicht auf eine pauschale Summe ein, sondern holen Sie sich Ihre Ansprüche. Wir helfen Ihnen dabei.

Wer erstellt ein Fahrrad-Gutachten?

Ein Gutachten für ein Fahrrad wird in der Regel von einem Sachverständigen oder auch Gutahcter erstellt. Dieser sollte unvoreingenommen und neutral das Gutachten schreiben. Bitte prüfen Sie vor Vergabe eines Gutachtenauftrages ob der Fahhrad Gutachter eine Fach- und Sachkundigen eindruck macht. 

Es könnte sinnvoll sein, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen die Möglichkeit bietet, einen Sachverständigen zu beauftragen das dieser von Versicherung beauftragt wird. 

Diesen zuvorkommenden dienst sollten Sie abweisen. 
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Fahrrad Sachverständigen als Geschädigte:r. Konsequent setzen wir uns neutral für Ihre Belange ein und nicht für die der Versicherung. Es ist wichtig, dass Sie nicht einfach einen Gutachter von TÜV, Dekra und usw. verlassen sollten, sondern auf die Expertise des Fahrradgutachter Christian Voye vertrauen. Mit einem professionellen Gutachten für Ihr Fahrrad können Sie Zeit, Geld und vor allem Nerven sparen. 

Fragen unserer Kunden rund um das Thema Gutachten für Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad

Nach einem Sturz oder einem Zusammenstoß mit Ihrem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, sollten Sie immer eine Fachwerkstatt oder den Fahrrad Sachverständigen kontaktieren.

Denn Sie als geschädigte Person haben das recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Bei den heutigen verwendeten Materialien kann man einen Schaden teilweise nur durch Prüfung von Bauteilen sichtbar machen.

Es ist ratsam, dies mit dem Fahrrad Sachverständigen zu besprechen. Die Belastung der Fahrrad Bauteile kann durch die Sturzspuren und den Hergang, Schilderung des Unfalls bestimmt werden. Falls es ein Risiko gibt, dass Bauteile beschädigt sein könnten, wird eine Rahmenvermessung und  eventuell eine Belastung des Rahmens auf einem Prüfstand durchgeführt. Diese Prüfung ist eine Steifigkeitsprüfung in welcher wir sehen können ob der Rahmen einen Schaden erlitten hat.

Methoden wie Thermografie und ein CT Aufnahme sind nach unserer Erfahrung nur Auswertbar, wenn es zuvor Vergleichsbilder durch den Hersteller gibt.

Das Nachlackieren von Fahrradrahmen oder Komponenten ist hier ein Thema. Bei einigen Herstellern endet die Garantie.

Richten kann man alles, die Frage ist es Fach- und Sachgerecht oder überhaupt Wirtschaftlich? Wer trägt das Risiko nach einer Reparatur des Fahrradrahmens?

Zu diesem Thema gibt es leider keine individuelle Antwort, aber bei den meisten Rahmenschäden an einen Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad wird ein neuer Rahmen verbaut.

Dies klären wir mit einer Vermessung des Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad Rahmens.

Ja es gibt Bauteile welche repariert werden können. Sicherheitsrelevante Bauteile wie:

Carbon Felgen, Carbon Lenker, Carbon Sattelstützen, Carbon Vorbauten und eine Carbon Vorderradgabel werden von uns nicht als Reparatur in das Gutachten geschrieben. Dies ist in der Reparatur nicht Wirtschaftlich und die Sicherheit hat immer Vorrang.

Natürlich prüfen wir bei der Erstellung des Gutachtens ob eine Reparatur seitens des Fahrrad Herstellers freigegeben ist.

Rahmenrohre:

Es ist in der Regel möglich, fast alles zu reparieren, sei es durch Gewaltbruch, Chainsuck oder Längsquetschung. Dies ist meistens Wirtschaftlich, wir prüfen Vorab ob der Hersteller des Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad eine Repartur inkl. Lackierung freigibt.

Ausfallende:

Ein übersehener Felsen oder ein Bordstein führen oft zu einem Schaden am Ausfallende. Hier erleidet dann oft die Schaltauge Aufnahme einen Schaden inkl. dem Schaltautomat. Durch solch einen Unfall kann sogar das Gewinde der Steckachse vollständig zerbrechen. In den meisten Fällen ist der Schaden wiederherstellbar.

Tretkurbel:

Aufgrund ihrer hohen Belastung können die einlaminierten Gewinde des Pedals auf Dauer oder durch einen fetten Aufsetzer des Pedals lösen. Schade! Schäden an Carbon-Kurbeln erfordern eine umfassende Reparatur, daher ist ein Ersatz fast immer günstiger. Manche Situationen erlauben jedoch eine Wiederverklebung.

Dies lässt sich leider pauschal nicht so einfach beantworten. Dies kann ich Ihnen gerne vor Ort bei Ihnen, Ihrer Fahrradwerkstatt oder an einem Ort Ihrer Wahl bei der Begutachtachtung erläutern.

DIE ERSTE WAHL FÜR IHR FAHRRADGUTACHTEN

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Gutachten für Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Als Fahrrad Gutachter sind wir in unserem Haupteinsatzgebiet im Raum München rund um die Uhr für Sie da. Benötigen Sie Hilfe bei der Schadenregulierung? Oder benötigen Sie ein Schadengutachten, einen Wiederbeschaffungswert oder eine Rahmenvermessung für Ihr Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad? Sind die Kosten für die Reparatur Ihres Unfall zu niedrig? Haben Sie einen Kostenvoranschlag?

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns:

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