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Was können Sie erledigen, bevor der Fahrrad Gutachter kommt?

Als Ihr beauftragter Fahrradgutachter empfehlen wir Ihnen, direkt nach dem Unfall und vor unserem Termin einige Schritte zu unternehmen, um den Schaden optimal zu dokumentieren. Das erleichtert uns die Begutachtung und sorgt für ein präzises Gutachten:

  1. Unmittelbar nach dem Unfall: Schaden fotografieren
    Machen Sie direkt vor Ort Fotos des beschädigten Fahrrads aus mehreren Perspektiven. Konzentrieren Sie sich auf sichtbare Schäden am Rahmen, den Reifen oder Anbauteilen. Diese Fotos sind wichtig, um den Zustand unmittelbar nach dem Unfall festzuhalten.
  2. Unfallhergang notieren
    Schreiben Sie auf, was genau passiert ist: Datum, Uhrzeit, Ort und eine kurze Beschreibung des Unfalls. Diese Informationen unterstützen unsere Arbeit erheblich.
  3. Kaufbelege und Unterlagen bereitlegen
    Sammeln Sie Dokumente wie Kaufquittungen, Reparaturrechnungen oder Wartungsnachweise. Damit können wir den Wert und die Vorschäden Ihres Fahrrads besser beurteilen.
  4. Fahrrad sichern
    Stellen Sie das Fahrrad an einen geschützten, trockenen Ort, um weitere Schäden zu vermeiden und den Zustand zu erhalten.

Wissenswertes Begriffserklärungen in Gutachten

Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer. Der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer ist nicht immer der Eigentümer. Als Nachweis gelten der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief. 

Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt. 

Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeugeigentümer eingeholt werden. 

Es ist ein Haftpflichtschaden, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde. 

Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: 

  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Reparaturdauer
  • Mietwagenklasse oder die Nutzungsausfallentschädigung
  • die Dauer des Nutzungsausfalls
  • die Wertminderung  und Wiederbeschaffungsdauer
  • den Restwert des Fahrzeugs

Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Dieser ist für eine vorläufige Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber in der Regel bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Rufen Sie und im Zweifel an. Wir beraten Sie gerne. 

Dieser ist abhängig von mehreren Faktoren. Das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, Besitzverhältnisse und die Ausstattung sind ausschlaggebenden Größen. Der regionale Markt muss dabei jedoch berücksichtigt werden, denn nach dem richtet sich letztendlich der Wiederbeschaffungswert. 

Die Reparaturkosten stellen eine Einschätzung der gesamten Instandsetzungskosten dar. Sie beinhalten die Kosten für Arbeitslöhne, Lackierkosten und Nebenkosten sowie die benötigten Ersatzteile, welche für eine fachgerechte Instandsetzung benötigt werden. 

Das wieder reparierte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als „Unfallfahrzeug“ und weist beim Verkauf meistens einen geringeren Wert auf, als ein Fahrzeug ohne Unfallschaden. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.

Ist die voraussichtliche Reparaturdauer einer sach- und fachgerechten Instandsetzung, ohne unvorhersehbaren Verzögerungen. Die Reparaturdauer dient als Grundlage für den Nutzungsausfall bzw. der Mietwagendauer.

Die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer wird erst im Gutachten ausgewiesen, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt. 

Der Marktwert ist der innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne erzielbare Preis bei einem privaten Verkauf des Oldtimers. Die Grundlage für die Ermittlung des Marktpreises ist eine detaillierte Marktrecherche. Die Preise für Oldtimer schwanken nicht nur je nach Zustand des Fahrzeugs, sondern hängen entscheidend auch von der Nachfrage ab. Diese wiederum wird von gerade herrschenden Trends und Moden beeinflusst. Der Markt für Oldtimer ist in ständigem Wandel begriffen und deshalb ist ein Oldtimer-Wertgutachten keineswegs unbegrenzt gültig, auch wenn am Fahrzeug selbst keine Änderungen festzustellen sind. Die Preise können sich aufwärts genauso wie abwärts bewegen, während Ihr Oldtimer einfach gut gewartet in der Garage steht.

Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht. Eine Notreparatur minimiert die Dauer der Ausfallzeit. Notreparaturen werden in der Regel durchgeführt, wenn die Beschaffung von Ersatzteilen oder die Wartezeit bis zur Reparatur außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Diese Sonderregelung ermöglicht Ihnen die Reparartur auch, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Da es hier besondere Voraussetzungen gibt sollten Sie in diesem Fall unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht mit hinzuziehen.

Die Reparaturbestätigung dient für Sie als Nachweis einer Sach- und fachgerechten Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Diese schützt den Fahrzeugbesitzer außerdem vor Schwierigkeiten in Verbindung mit künftigen Unfällen, insbesondere dann, wenn dieselbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.

Ist der Wert, den das verunfallte Fahrrad im nicht reparierten Zustand aufweist. Die Ermittlung erfolgt mittels Angebote des regionalen Marktes und auch einer Restwertbörse und stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Ermittlung dar.

Fragen, die mich in meinem Berufsleben durch meine Kunden begleiten

Sie können gerne mit mir direkt in Kontakt treten und ich werde natürlich auch Ihre Fragen beantworten. Dennoch würde es mich freuen, wenn Sie hier eventuell schon Antworten zu konkreten Fragen in Bezug auf Unfallgutachten, Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen finden. Zu rechtlichen Angelegenheiten nach einem Fahrradunfall dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben, aber ich kann Ihnen nahe legen, sich eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht zu suchen, welche Sie in der Schadenregulierung unterstützt.


 

Liegt der Schaden über der Bagetellgrenze (aktuell 1000 € inkl. MwSt.), trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

In Ihrem Auftrag erstellen wir als Fahrradgutachter ein umfassendes und präzises Gutachten über den entstandenen Schaden. Dieses Gutachten dokumentiert den Zustand des Fahrrads, die Schadenhöhe sowie die notwendigen Reparaturmaßnahmen. Es dient als Grundlage, um Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle und rechtssichere Abwicklung zu ermöglichen. Sollten Zusatzdienstleistungen wie technische Untersuchungen erforderlich sein, stimmen wir uns selbstverständlich vorher mit Ihnen ab. Mit Ihrem Auftrag sorgen wir dafür, dass Ihr Schadenfall professionell und zuverlässig bearbeitet wird.

Das können Sie und dürfen Sie auch. Es sollte in Ihrem Interesse sein, den Schaden richtig zu regeln. Als Ihr Fahrradgutachter tragen auch wir gemeinsam mit Ihnen zur Schadenminderungspflicht bei. Trotz dieser Pflicht wird Ihr Fahrrad selbstverständlich fach- und sachgerecht repariert.

Nach einem fremdverschuldeten Unfall haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher, genauer gesagt, dessen Haftpflichtversicherung. Bei manchen Fällen kann dies auch die Privathaftpflicht sein. Sie haben außerdem das Recht, einen Fachanwalt zu beauftragen. Wir empfehlen Ihnen dies, um sicherzustellen, dass Sie keine Kürzungen seitens der Versicherung hinnehmen müssen oder auf der Bürokratie sitzenbleiben.

Als geschädigte Partei haben Sie das Recht, einen unabhängigen Fahrradgutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Lassen Sie sich nicht am Telefon von Versicherungen oder Werkstätten überreden, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht, einen freien und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – ohne Werkstattbindung.

Falls Sie das Angebot der Versicherung oder einer Werkstatt dennoch annehmen und später mit dem Gutachten unzufrieden sind, müssen Sie die Kosten für ein weiteres Gutachten eines anderen Sachverständigen zunächst selbst tragen. Daher empfehlen wir Ihnen, von Anfang an einen unabhängigen und zertifizierten Fahrradgutachter zu beauftragen.

Eine Werkstatt ist darauf spezialisiert, Ihr beschädigtes Fahrrad zu reparieren. Ob sie sich jedoch mit der Erstellung eines rechtssicheren Gutachtens und der aktuellen Rechtsprechung auskennt, ist fraglich. In der Schadenregulierung stehen Ihnen häufig mehr Leistungen zu als lediglich die Instandsetzungskosten.

Als unabhängige Fahrradgutachter berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren – wie Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Wertminderung –, um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern und die Regulierung Ihres Schadens optimal zu unterstützen.

Bei einem unverschuldeten Fahrradunfall übernimmt die gegnerische Versicherung nicht nur die Kosten für das Fahrradgutachten, sondern auch für einen Rechtsanwalt. Dafür benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung und müssen auch nicht in Vorkasse treten. Diese Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung bis zu einem gewissen Punkt von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es immer von Vorteil ist, bei einem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne eine Kanzlei, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und mit der wir als Fahrradgutachter bereits erfolgreich zusammenarbeiten.

Mein persönlicher Rat an Sie:
Nach einem unverschuldeten Unfallschaden kommt es häufig vor, dass Versicherungen Kürzungen vornehmen. Um von Anfang an Ihre vollständige Entschädigung zu sichern, sollten Sie sowohl einen unabhängigen Gutachter als auch einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, und keinen finanziellen Nachteil durch den Schaden erleiden.

Das kommt darauf an, wie groß der Schaden an Ihrem Fahrrad ist. Ihr Fahrrad wird je nach Situation am Unfallort, bei Ihnen zuhause oder auch in einer Werkstatt Ihrer Wahl begutachtet. Kosten für die Anfahrt oder das Gutachten entstehen Ihnen bei einer eindeutigen Schuldfrage nicht. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt die gegnerische Versicherung diese Kosten.

Kann ich die Schadensumme aus dem Gutachten auch auszahlen lassen? Ja das können Sie, man spricht hier von der sogenannten fiktiven Abrechnung, es gibt allerdings einen Sonderfall. Die sogenannte 130% Regel, wenn diese angewendet wird, kann die Schadensumme nicht ausgezahlt werden. Ob Sie Ihren Schadenersatzanspruch in Netto für eine Reparatur verwenden oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne.

Ein Fahrradgutachten ist besonders dann sinnvoll, wenn die Schadenshöhe die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen unabhängigen Gutachter übernehmen. Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze, reicht oft ein einfacher Kostenvoranschlag aus.

Ein vollständiges Gutachten bietet jedoch entscheidende Vorteile gegenüber einem Kostenvoranschlag: Es berücksichtigt Wertminderungen, Nutzungsausfall und liefert eine rechtssichere Dokumentation des Schadens. Diese Details fehlen in einem Kostenvoranschlag und könnten dazu führen, dass Sie nicht den vollen Schadensersatz erhalten.

Daher empfehle ich Ihnen, bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze immer ein ausführliches Fahrradgutachten anfertigen zu lassen, um Ihre Ansprüche vollständig abzusichern.

Ein Schadengutachten für Fahrräder besteht aus mehreren wesentlichen Bestandteilen, die detailliert alle relevanten Informationen zusammenfassen. Dazu gehören:

  • Einleitende Zusammenfassung: Überblick über den Unfall und die Begutachtung.
  • Datums-, Zeit- und Ortsangaben: Präzise Angaben zum Unfall und zur Besichtigung.
  • Fahrradbeschreibung: Detaillierte Angaben zu Modell, Zustand und Ausstattung.
  • Schadenhergang und Prüfung: Beschreibung des Unfalls sowie technische Analyse der Schäden.
  • Kalkulation und Reparaturbeschreibung: Aufstellung der Reparaturkosten und detaillierte Beschreibung des Reparaturweges.
  • Bewertung der Reparaturwürdigkeit: Einschätzung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Wiederbeschaffungswert: Bestimmung des Wertes des Fahrrads zum Schadendatum.
  • Eventuelle Abzüge: Berücksichtigung von Vorschäden oder Restwerten.
  • Notreparaturen und Zusatzkosten: Angaben zu vorübergehenden Maßnahmen oder Umbaukosten.
  • Entschädigungssätze: Kalkulation von Nutzungsausfallentschädigung pro Tag, ggf. Mietfahrradkosten.
  • Fotodokumentation: Umfassende Bilder zur Dokumentation der Schäden und des Fahrradzustands.

Am Ende erhalten Sie ein vollständiges Dokument mit ca. 20-30 Seiten, das als rechtssichere Grundlage zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche dient. Dieses Gutachten stellt sicher, dass Sie den vollständigen Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Sie dürfen Ihr Fahrrad grundsätzlich in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Nur eine Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine fachgerechte Reparatur, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit Ihres Fahrrads vollständig wiederherstellt.

Die Versicherung des Unfallverursachers kann Ihnen zwar eine Werkstatt vorschlagen, jedoch liegt die Entscheidung allein bei Ihnen. Es ist Ihr Recht, Ihr Fahrrad dort reparieren zu lassen, wo Sie Vertrauen in Qualität und Service haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – die Wahl der Werkstatt liegt einzig in Ihrer Hand.

Ihr professioneller Partner für unabhängige Gutachten im Bereich Fahrrad, E-Bike, Pedelec, Lastenrad, Rennrad, Mountainbike, Gravelbike und mehr.

Ihr Fahrrad in besten Händen:
Wir sind spezialisiert auf die Begutachtung von Fahrrädern aller Art. Nach einem Unfall erstellen wir ein präzises und unabhängiges Gutachten, das Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Ob Citybike, E-Bike, Rennrad, Lastenrad oder Mountainbike – vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine schnelle und rechtssichere Abwicklung.